Info PLUS

Ärztliche Behandlung

Sie haben grundsätzlich die freie Arztwahl und können sich für Ihre persönliche Behandlung für einen Vertragspartner der BKK ALP plus entscheiden. Die Kosten für anerkannte Behandlungs- und Heilmethoden, sowie eventuell notwendiger Röntgen- und Laboruntersuchungen übernimmt die BKK ALP plus. Zeitlich unbegrenzt. Auch für mitversicherte Familienangehörige.

Praxisgebühr

Grundsätzlich bezahlen Sie nur einmal pro Quartal.

Unabhängig davon, wie oft Sie einen Arzt aufsuchen oder wie viele Ärzte Sie per Überweisung in Anspruch nehmen.

Der Hausarzt kann Sie an alle Fachärzte kostenfrei überweisen. Auch Fachärzte können Sie an andere Fachärzte weiter überweisen. Eine erneute Praxisgebühr fällt dann nicht an - allerdings nur dann, wenn ein Befund vorliegt und dieser eine weitere Untersuchung bei einem anderen Facharzt notwendig macht.

Ein Augenarzt kann Sie nicht ohne weiteres an einen Orthopäden überweisen, da er eine entsprechende Diagnose nicht stellen kann.

Gehen Sie auf Nummer Sicher und machen Sie Ihren ersten Arztbesuch bei Ihrem Hausarzt. So sind Sie sicher, die Praxisgebühr nur einmal im Quartal bezahlen zu müssen.

Grundsätzlich:
Die Praxisgebühr wird von jedem Versicherten nur einmal pro Quartal erhoben. Sie beträgt je Versicherten derzeit 10,- €

Überweisung:
Bei Überweisungen aufgrund ärztlicher Diagnose wird im selben Quartal eine Praxisgebühr nicht noch einmal fällig.

Folgequartal:
Egal, ob Sie auf Grund derselben Diagnose über mehrere Quartale behandelt werden.
Die Praxisgebühr wird jedes Quartal fällig.

Zahnarzt:
Für die Zahnarztpraxis wird die Praxisgebühr separat erhoben.
Sie ist unabhängig zu bezahlen, auch wenn Sie diese z. B. bereits bei Ihrem Hausarzt entrichtet haben. Die Besuche für die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen sind zuzahlungsfrei.

Keine Praxisgebühr für

  • die bei der BKK ALP plus versicherten Kinder und Jugendlichen bis zum vollendetem 18. Lebensjahr.
  • alle regelmäßigen Untersuchungen während der Schwangerschaft.
  • die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 (ggf. bis U11).
  • die Jugend-Gesundheitsuntersuchung zwischen dem 12. und 15. Lebensjahr.

Und

alle Schutzimpfungen sowie die Vorsorge- und Früherkennungs-untersuchungen und sonstige Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten im Rahmen unseres "Gesundheits-Bonus" (ab 35 Jahren) sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

BKK Arztfinder

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Mit dem BKK-Arztfinder bieten wir Ihnen ab sofort eine komfortable und umfassende Arzt-Suchmaschine an.

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Wo die Gesundheit zuhause ist

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