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Entlastend – unser Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen!

Bei Krankheit und Mutterschaft Ihrer MitarbeiterInnen haben Sie als Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten. Wir fangen Sie auf!

Mit den möglichen Umlageverfahren

  • 1 (bei Krankheit) und
  • 2 (bei Mutterschaft)

sichern Sie sich Ihren Vorteil, für fortgezahltes  Arbeitsentgelt einen finanziellen Ausgleich zu erhalten.

Die Feststellung der Teilnahme am Umlageverfahren erfolgt durch die jeweils zuständige Ausgleichskasse bei der Eröffnung Ihres Betriebes und dann immer zum Beginn eines Kalenderjahres.

Professionell und zuverlässig an unserer Seite …

… und in unserem Sinne ist der BKK Landesverband Mitte. Die BKK-Arbeitgeberversicherung ist für die Feststellung und Prüfung Ihrer Teilnahme sowie für die Bearbeitung Ihrer Anträge für Sie da. bitte beachten Sie, dass die Abgabe Ihrer Erstattungs- und Verrechnungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen seit dem 01.04.2012 ausschließlich in maschineller Form erfolgen muss.

 


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