Info PLUS

Elternzeit: Die wichtigsten Jahre Ihres Babys

Sie erwarten ein Baby – herzlichen Glückwunsch! Ein neuer Abschnitt in Ihrem Leben beginnt. Nach der Geburt benötigt Ihr Baby besonders intensive Betreuung. In dieser frühen Phase steht Ihnen Elternzeit von bis zu drei Jahren zu, in der Sie weiterhin beitragsfrei bei uns versichert sind. Beide, Mutter wie Vater, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit.

Wann habe ich Anspruch auf Elternzeit?
Sie haben Anspruch, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie waren vorher berufstätig
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind überwiegend selbst
  • Sie leben mit dem Kind in einem Haushalt

Wann muss ich Elternzeit beantragen?
Wollen Sie unmittelbar nach der Geburt oder nach der Mutterschutzfrist zu Hause bei Ihrem Baby sein, müssen Sie dies spätestens sieben Wochen vorher Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Der besondere Kündigungsschutz des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes gilt für Sie, sobald Sie die Elternzeit anmelden; allerdings frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit.

Drei Jahre Elternzeit – Muss ich solange daheim bleiben?
Nein. Grundsätzlich können Sie auch für einzelne Wochen oder Monate daheim bleiben. Außerdem können Sie zwölf Monate der Elternzeit auf einen späteren Zeitraum übertragen – allerdings nur, bis Ihr Kind das 8. Lebensjahr vollendet hat.

Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja, Sie können bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Wenn Sie eine Tätigkeit selbstständig oder bei einem anderen Arbeitgeber ausführen möchten, muss Ihr Arbeitgeber jedoch zustimmen. Verweigert er diese Zustimmung, muss er Ihnen seine Entscheidung innerhalb von vier Wochen schriftlich mitteilen.

 

Wo die Gesundheit zuhause ist

< Zurück