Info PLUS

Entsendungen ins Ausland

Wann muss eine Entsendung beantragt werden?

Werden Arbeitnehmer von Ihrem Arbeitgeber in einem anderen Staat eingesetzt, ist festzustellen, ob für den Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten.

Auch für den Selbständigen, der vorübergehend im Ausland seine Tätigkeit ausübt, ist zu prüfen, ob die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin Anwendung finden.

Weitere Informationen zum Thema „Arbeiten im Ausland" finden Sie auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA | www.dvka.de

Man unterscheidet zwischen:

- Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staaten)

- Abkommenstaaten

vertragsloses Ausland

 

Wo die Gesundheit zuhause ist

< Zurück