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Leistungsansprüche – mit Sicherheit

Beschäftigen Sie Ehegatten/eingetragene Lebenspartner oder mitarbeitende Angehörige bzw. GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer in Ihrem Unternehmen? Dann stellt sich Ihnen jetzt die Frage nach der Versicherungspflicht!
 
Ein Statusfeststellungsverfahren bringt Ihnen Klarheit
 
Selbstverständlich beantragen wir für Sie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren, an dessen Ergebnis die Bundesagentur für Arbeit leistungsrechtlich gebunden ist. Schnell und unkompliziert wird die Statusfrage geklärt.
 
Für den Antrag benötigen wir von Ihnen eine Anmeldung der Beschäftigung mit einem gesonderten Kennzeichen. Näheres erfahren Sie im Rundschreiben Statusfeststellung von Erwerbstätigen.

Die Statusfeststellung erfolgt ab 01.07.2010 in allen Fällen durch den Rentenversicherungsträger.


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