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Hilfsmittel zur Unterstützung und Gesundung
Egal, ob Hörgerät, Gehstock oder orthopädische Schuhe - manchmal braucht Ihr Körper einfach ein bisschen Unterstützung, um nach einer Krankheit zu seiner alten Form zurück zu finden. Hilfsmittel dienen dazu, den Behandlungserfolg bei Erkrankung zu sichern oder ihre Folgen zu mindern. Deshalb hat jeder BKK ALP plus Versicherte Anspruch auf medizinische Hilfsmittel.
Was ist ein medizinisches Hilfsmittel?
Ein medizinisch notwendiges Hilfsmittel ist ein Fertigartikel oder ein Artikel, der speziell für den Einzelfall und auf das Krankheitsbild abgestimmt angefertigt wird.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Krankenlifter
- Hörgeräte
- Gehstöcke
- Bandagen
- Kompressionsstrümpfe
- Orthopädische Einlagen und Schuhe
- Rollstühle
- Inhalationsgeräte
- Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte
- Hilfen für Blinde
Welche Kosten für Hilfsmittel übernimmt die BKK ALP plus?
Die BKK ALP plus übernimmt die Anschaffungskosten und die Kosten für eine notwendige Ersatzbeschaffung der Hilfsmittel. Außerdem übernehmen wir die Kosten für Änderungen und Reparaturen am Hilfsmittel. Die Zuzahlung des Versicherten beträgt zehn Prozent für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, gilt eine Zuzahlung von zehn Prozent pro Packung, höchstens aber zehn Euro pro Monat je Indikation.
