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Schritt für Schritt zur BKK ALP plus
Sie interessieren sich für einen Wechsel Ihrer Krankenkasse bzw. planen diesen bereits ganz konkret? Dann kündigen Sie jetzt Ihrer bisherigen Krankenkasse!
Ihre bisherige Krankenkasse prüft nach Eingang Ihrer Kündigung die Bindungsfrist von 18 Monaten. Diese entfällt, wenn Ihre bisherige Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitrag erhöht. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie Ihre Kündigungsbestätigung, die Sie uns zusammen mit der Beitrittserklärung einreichen.
Wir stellen Ihnen eine Mitgliedsbescheinigung aus, die Sie bitte
· Ihrem Arbeitgeber oder
· der Bundesagentur für Arbeit oder
· Ihrer bisherigen Krankenkasse (freiwillig Versicherte ohne Beschäftigungsverhältnis)
innerhalb der Kündigungsfrist vor Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei unserer BKK vorlegen.
Die Kündigungsfrist beträgt immer volle zwei Kalendermonate.
Kassenwechsel ohne Kündigungsbestätigung
Wird Ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse unterbrochen, ist der Wechsel Ihrer Krankenkasse mit Eintritt einer erneuten Versicherungspflicht auch ohne Kündigung Ihrer Mitgliedschaft sofort möglich.
Beispiel:
Beschäftigungsverhältnis bis 30.06.2010
neues Beschäftigungsverhältnis ab 05.07.2010
Mit Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses ab 05.07.2010 ist ein Kassenwechsel möglich.
Eine Unterbrechung liegt vor, wenn zwischen zwei Mitgliedschaften für mindestens einen Kalendertag eine Familienversicherung oder keine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand.
Eine Unterbrechung kann auch auf einen Feiertag oder ein Wochenende fallen.
Eine Unterbrechung liegt nicht vor, wenn Sie z.B.
- Ihren Arbeitgeber lückenlos wechseln oder
- direkt im Anschluss an eine Beschäftigung Arbeitslosengeldbezug beziehen oder
- eine freiwillige Mitgliedschaft sich an Ihre bisherige Versicherungspflicht anschließt oder
- Ihre freiwillige Mitgliedschaft wegen Eintritts von Versicherungspflicht endet.

