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Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
Hat ein Versicherter bei Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, übernimmt die BKK ALP plus in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten. Ist mehr als ein Kind zur gleichen Zeit in kieferorthopädischer Behandlung, übernimmt sie für jedes weitere Kind 90 %. Für kieferorthopädische Maßnahmen bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, dürfen die Krankenkassen nur dann einen Kostenanteil (80 %) übernehmen, wenn so schwere Kieferanomalien vorliegen, dass eine Kombination von kieferchirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen erforderlich ist.
Wenn die kieferorthopädische Behandlung nachweislich im geplanten Umfang durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen wird, erhält der Versicherte sogar den von ihm getragenen Kostenanteil von der BKK ALP plus zurück. In diesem Fall muss er letztlich keinerlei Kosten übernehmen.

