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Kieferschienen
Das Eingliedern einer Kieferschiene kann bei Kiefergelenksstörungen, wie z.B. bei Knirschen oder zur Behebung von Fehlgewohnheiten, angezeigt sein.
Die Kosten zur Behebung einer medizinischen Kiefergelenkserkrankung werden immer erst nach der Bewilligung eines Behandlungsplanes durch die BKK ALP plus übernommen. Dieser Plan wird von Ihrem Zahnarzt ausgestellt.

