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Kinderpflegekrankengeld

Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

 

Bei Erkrankung eines gesetzlich versicherten Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes erhalten Versicherte – sofern sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben (z.B. aus dem Tarifvertrag) – von der BKK ALP plus Krankengeld für zehn Arbeitstage pro Jahr je Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage). Voraussetzung ist, dass sie in dieser Zeit ihr Kind pflegen, beaufsichtigen, betreuen müssen (dies ist vom behandelnden Arzt zu bescheinigen) und deshalb der Arbeit fernbleiben. Außerdem darf niemand anderes im Haushalt leben, der die Pflege und Betreuung übernehmen kann. Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt. Über die bestehenden Sonderregelungen bei schwerer, unheilbarer Krankheit eines Kindes informiert die BKK ALP plus.

 

 

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