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Sicherheit bei Krankheit: Ihr Krankengeld-Anspruch

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, haben Sie im Regelfall Anspruch auf Krankengeld. Dasselbe gilt, wenn Sie stationär in einem Kranken-haus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden und wir Kostenträger dieser Maßnahmen sind.

Wie Sie den Antrag auf Krankengeld stellen

Bevor Sie kein Arbeitsentgelt mehr erhalten, schickt Ihnen Ihr zuständiger Berater einen  Antrag und einen „Auszahlungsschein“. Lassen Sie diesen von Ihrem Arzt  ausfüllen und senden Sie ihn unterschrieben mit dem Antrag an uns zurück. Gleichzeitig schicken wir Ihrem Arbeitgeber eine Entgeltbescheinigung. Darin trägt er alle Angaben ein, die wir benötigen, um Ihr Krankengeld zu berechnen.

Wie hoch ist das Krankengeld?

In der Regel beträgt das Krankengeld 70 Prozent Ihres Brutto-einkommens – höchstens aber 90 Prozent Ihres Nettoentgelts. Weihnachts- oder Urlaubsgeldzahlungen werden ebenfalls bei der Berechnung Ihres Krankengeldes berücksichtigt.
Maximal erhalten Sie Krankengeld in Höhe von 89,25 EUR pro Tag beziehungsweise 2677,50 EUR monatlich.

Welche Einkünfte berücksichtigen wir bei der Berechnung?

Das Krankengeld ist ein Ersatz für entgangene Einkünfte. Nebenein-nahmen wie Mieteinkünfte und Kapitalerträge rechnen wir nicht mit ein.

Wer zahlt die Sozialversicherungsbeiträge?

Wir übernehmen mehr als die Hälfte der Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie zahlen Beiträge zur Sozialversicherung lediglich aus Ihrem Brutto-Krankengeld. Solange Sie Krankengeld beziehen, bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber keine Beiträge zur Krankenversicherung, das heißt, Sie sind krankenversichert zum Nulltarif.

Wie lange zahlen wir das Krankengeld?

Eine zeitliche Begrenzung gibt es nicht. Allerdings gilt: Sind Sie an derselben Krankheit erkrankt, haben Sie innerhalb von drei Jahren maximal 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.

Wann habe ich keinen Anspruch auf Krankengeld?

Sie haben keinen Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb einer Woche mitgeteilt haben.
Ihr Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn Sie folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitsentgelt
  • Arbeitseinkommen
  • andere Entgeltersatzleistungen wie Überbrückungsgeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld

Weitere Informationen zum Krankengeld  

Wir stellen Ihnen weitere Informationen zum Thema Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes und zum Verdienstausfall bereit.
Sie möchten Sich über die gesetzlichen Bestimmungen für einen Krankheitsfall absichern. Erfahren Sie mehr über unsere verschiedenen Wahltarife Krankengeld.
Wenn Sie noch Fragen zum Thema Krankengeld oder unseren Krankengeld-Wahltarifen haben, sprechen Sie mit unseren Experten.

 

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