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Krankentagegeldversicherung

Mit einer Krankentagegeldversicherung schützen Sie sich vor Einkommensverlusten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit.

Individuelle Absicherung:

  • Arbeitnehmer brauchen erst nach Beendigung der üblichen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber - also ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit - eine Verdienstausfallabsicherung
  • Selbstständige können bereits ab dem 8. Tag einer Arbeitsunfähigkeit Leistungen erhalten

Bei längerer Krankheit kommt es bei Arbeitnehmern meistens nach Beendigung der üblichen Lohnfortzahlung zu Verdienstausfall. Finanzielle Reserven helfen über die erste Zeit, sind aber in der Regel schnell aufgebraucht.

Der Krankentagegeldrechner des MÜNCHENER VEREIN errechnet den Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit bzw. persönliche Vorsorgelücken und hilft, den eigenen Absicherungsbedarf zu ermitteln.


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