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Krankenversicherungsschutz im Ausland
Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) hat jeder Versicherte Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen nach dem Sozialversicherungsrecht des Landes, in dem er sich vorübergehend (z.B. Erholungsurlaub) aufhält. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (auch EHIC – European Health Insurance Card genannt), die sich auf der Rückseite der für Deutschland gültigen Krankenversicherungskarte befindet, können BKK ALP plus Versicherte demnach in Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (griech. Teil) und in den Niederlanden medizinisch notwendige Sachleistungen unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Darüber hinaus besteht ein Anspruch für BKK ALP plus Versicherte auf sofort notwendige Sachleistungen in den Ländern, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein "Sozialversicherungsabkommen" abgeschlossen hat. Zurzeit sind dies: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien. Für diese Länder benötigen Sie eine "Anspruchsbescheinigung" der BKK ALP plus (auch Auslandsreisekrankenschein genannt). Diese Bescheinigung stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne aus. Hierfür benötigen wir unbedingt den Zeitraum des vorübergehenden Aufenthaltes. Sie können diesen Auslandsreisekrankenschein auch ganz einfach per E-Mail bei uns beantragen (ausland(at)bkk-alp.de). Für die Länder Kroatien, Mazedonien und Serbien gilt als Anspruchsbescheinigung die EHIC.
In allen genannten Ländern besteht Krankenversicherungsschutz im Rahmen der dortigen Bestimmungen! Nähere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) – Merkblatt „Urlaub im Ausland". Beachten Sie dazu unseren unten stehenden Link.
Eine Übernahme von Behandlungskosten in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist nicht möglich. Des Weiteren können Kosten für einen evtl. Rücktransport ins Heimatland von der BKK ALP plus nicht übernommen werden.
Benötigen Sie eine bestimmte Behandlung im Ausland, sprechen Sie uns an! Vor Inanspruchnahme dieser Behandlung ist unsere Zustimmung zwingend erforderlich, da ansonsten keine Kostenübernahme erfolgen kann.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung unseres Kooperationspartners MÜNCHENER VEREIN genießen?Sie weltweiten Schutz.
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