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Kreativ – so wie die BKK ALP plus

Als Künstler und/ oder Publizist unterliegen Sie nach näherer Bestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes der Krankenversicherungspflicht.

Aufgrund Ihrer künstlerischen und/ oder publizistischen Tätigkeit im erwerbsmäßigen Umfang haben Sie sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) angemeldet. Als zuständige Krankenkasse haben Sie unsere BKK ALP plus gewählt.

Die KSK meldet Sie bei unserer BKK ALP plus an.

Sie haben dieselben Leistungsansprüche wie alle Mitglieder unserer BKK ALP plus. Hierzu gehört z. B. auch die beitragsfreie Familienversicherung für Ihren Ehepartner und Ihre Kinder, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Änderungen in Ihrer Tätigkeit geben Sie bitte der KSK bekannt. Wir werden als Kasse bei Bedarf informiert.

Künstler ist …

… wer darstellende oder bildende Kunst oder Musik schafft, lehrt oder ausübt.

Publizist ist …

… wer als Journalist und Schriftsteller oder in anderer Weise publizistischer tätig ist.

 

Wo die Gesundheit zuhause ist

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