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Die Pflegeversicherung: Wir helfen Ihnen Ihren Alltag zu meistern

Geistige, seelische oder körperliche Krankheiten können Menschen langfristig daran hindern ihren Alltag selbständig zu gestalten. Uns liegt am Herzen, dass Sie in diesem Fall trotzdem Ihre Lebensqualität bewahren. Aus diesem Grund haben wir die Pflegekasse eingerichtet. Sie umfasst alle gesetzlich festgelegten Leistungen einer Pflegeversicherung:

·       Die Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen bei der ambulanten Pflege

·       Die Kosten-Entlastung der Pflegebedürftigen bei der stationären Pflege

Pflegebedürftigkeit: Voraussetzung für die Leistung der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie pflegebedürftig sind.  Pflegebedürftig bedeutet, Sie können aufgrund einer Krankheit für mindestens sechs Monate Ihren Alltag nicht mehr selbst bewältigen. Sie sind also bei Körper-pflege, Ernährung, Mobilität oder hauswirtschaftlicher Versorgung auf Hilfe angewiesen.

Wie hoch ist die Leistung der Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Pflegebe-dürftigkeit, die sich in drei Stufen gliedern lässt:

·       Pflegestufe 1: Erheblich pflegebedürftig

Die Person benötigt mindestens einmal täglich Hilfe bei zwei unterschiedlichen Tätigkeiten, wie beispielsweise Waschen und Essen und zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe bei der Haushaltsführung. Der tägliche Pflegeaufwand beträgt mindestens 90 Minuten, davon müssen 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

·       Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftig

Die Person muss mindestens dreimal täglich zu verschie-denen Zeiten betreut werden und benötigt mehrmals pro Woche Hilfe bei der Haushaltsführung. Der tägliche Pflegeaufwand beträgt mindestens drei Stunden, davon müssen zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

·       Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftig

Die Person benötigt rund um die Uhr Hilfe bei der Grund-pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und den pflegerischen Maßnahmen. Der tägliche Pflegeaufwand beträgt mindestens fünf Stunden, davon müssen vier Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Betreuung zu Hause oder in einem Pflegeheim – beides ist möglich

Leistungsumfang und Betreuungskosten der Pflegeversicherung richten sich außerdem danach, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut wird. Informieren Sie sich über Kosten und Leistungsumfang der ambulanten Pflege und der stationären Pflege.

 

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