Garantiert kein Zusatzbeitrag! > Mitgliedschaft > Versicherungsschutz > BKK-Mitgliedschaft > Praktikanten
Info PLUS
- Mehr Informationen per Post
- Meine Fragen per E-Mail
- Bitte um Rückruf
- Ihr persönlicher Ansprechpartner
Praktisch für Sie – die Krankenversicherung der Praktikanten (KVdP)
Eine langfristige und intensive Vorbereitung auf Ihren Beruf bringt Ihnen viele Vorteile. Mit einem Praktikum erwerben Sie sich in einem Unternehmen, einer Einrichtung oder Verwaltung praktische Kenntnisse und Erfahrungen für eine Berufsausbildung.
Für die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht während eines Praktikums wird unterschieden, ob es sich um
- ein in der Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum oder
- ein freiwilliges Praktikum
handelt und ob Sie dafür Arbeitsentgelt erhalten.
Sind Sie für die Zeit Ihres Praktikums an einer Hoch- oder Fachschule immatrikuliert, sind Sie Ihrem Erscheinungsbild nach Student, d.h., Sie unterliegen der Krankenversicherungspflicht der Studenten (KVdS).
Als PraktikantIn ohne Immatrikulation an einer Hochschule oder Fachhochschule werden Sie wie ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, soweit Sie aus dieser Tätigkeit ein Arbeitseinkommen erzielen.
Während eines Schülerpraktikums unterliegen Sie nicht der Sozialversicherungspflicht. In der Regel sind Sie für diese Zeit beitragsfrei familienversichert, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
