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Das rechnet sich für Sie – die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, haben Sie diese Rente beantragt und eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt, sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert.

Die Vorversicherungszeit ist die Zeit

… beginnend mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist), in der Sie mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein müssen. 

Die KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem Sie einen Antrag auf Rente stellen.

Solange Sie noch krankenversicherungspflichtig beschäftigt oder hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, verschiebt sich der Beginn der KVdR bis zum Ende Ihrer Erwerbstätigkeit. 

Sind Sie krankenversicherungsfrei, z. B.

  • als Beamter, 
  • als Ruhegehaltsempfänger oder 
  • aufgrund einer Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze 

kann die KVdR zunächst nicht wirksam werden. 

Mit welchem Beitrag Sie rechnen müssen? 

Der Krankenversicherungsbeitrag für versicherungspflichtige Rentner berechnet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz. Dieser ist bundesweit einheitlich festgelegt und beträgt 15,5 % im Jahr 2012. 

Der Rentenversicherungsträger behält Ihren Beitrag aus der gesetzlichen Rente ein und führt diesen direkt an den Gesundheitsfonds ab.

 

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