Info PLUS
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Individuell – wie Sie selbst!
Als selbständig Erwerbstätige/r haben Sie die Möglichkeit des freiwilligen Beitritts zu unserer BKK ALP plus, wenn Sie zuvor gesetzlich krankenversichert waren.
Kinder und Ehegatten sind bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen über Sie in unserer Familienversicherung beitragfrei mitversichert.
Sie können wahlweise Ihren Versicherungsschutz um einen Anspruch auf Krankengeld erweitern durch
· die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes oder
· unseren Wahltarif Krankengeld.
Möchten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, ist dies nur nach Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse möglich.
Die Höhe Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung richtet sich nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Beitragsbemessung erfolgt anhand Ihres aktuellen Einkommensteuerbescheides. Neben Ihrem Arbeitseinkommen werden auch alle weiteren Einnahmen berücksichtigt, wie z. B.
· Arbeitsentgelt
· Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
· Kapitaleinkünfte,
· Renten bzw. Versorgungsbezüge, usw.
Beiträge werden aus Einkünften von höchstens 3.712,50 €/Monat, mindestens jedoch von Einkünften in Höhe von 1.916,25 €/Monat erhoben.
Downloads
- Beitragsinformationen Selbständige 2012 (40,0 KB)
- Beitrittserklärung (1.192,7 KB)
- Einzugsermächtigung (28,0 KB)
- Einkommensanfrage (34,6 KB)

