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Leistungen bei vollstationärer Pflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe

Nicht alle Pflegebedürftigen können ganz oder teilweise zu Hause betreut und versorgt werden. Viele sind auf eine vollstationäre Pflege in dafür vorgesehenen Einrichtungen angewiesen. Auch hier erbringt die BKK ALP plus-Pflegekasse Leistungen für die Pflegebedürftigen.

Stationäre Pflege

Für folgende Kosten der stationären Pflege kommt Ihre BKK ALP plus-Pflegekasse auf:

  • die pflegebedingten Aufwendungen,
  • die medizinische Behandlungspflege durch das Heimpersonal,
  • die soziale Betreuung durch das Heimpersonal.

Nicht übernommen werden die so genannten Hotelkosten. Das bedeutet: Unterkunft und Verpflegung hat der Pflegebedürftige selbst zu zahlen. Außerdem kann das Pflegeheim dem Pflegebe-dürftigen Investitionskosten in Rechnung stellen, soweit diese  nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.

Leistungshöhe abhängig von Pflegestufen

Wie bei den Leistungen zur ambulanten Pflege ist die Höhe der Zahlungen auch hier abhängig vom Grad der Pflegestufe.

  • Bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I (pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung von durchschnittlich täglich mindestens 90 Min.) werden aktuell höchstens 1.023,00 Euro monatlich gezahlt;
  • bei Pflegestufe II (Behandlungs-und Betreuungsaufwand von durchschnittlich täglich mindestens drei Stunden) beträgt die Pauschale maximal 1.279,00 Euro und
  • in Pflegestufe III (Rund-um-die-Uhr-Versorgung) übernimmt die BKK ALP plus-Pflegekasse bis zu 1.550,00 Euro (ab 01.01.2012).

Pflegebedürftige der Pflegestufe III, bei denen ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III übersteigt, können als Härtefälle anerkannt werden. Für solche Pflegefälle werden unter besonderen Beding-ungen monatlich bis zu 1.918,00 Euro gezahlt (ab 01.01.2012).

 

Detaillierte Informationen geben Ihnen die Berater der BKK ALP plus-Pflegekasse.

 

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