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Günstig für Sie – die Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Grundsätzlich haben Sie als Student bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung z. B. über Ihre Eltern. Ist diese nicht möglich oder endet die Familienversicherung, sind Sie mit einem geringen Beitrag versicherungspflichtig in der KVdS, wenn Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind.
Die KVdS besteht grundsätzlich
- bis zum Ende Ihres Studiums
- bis zum Beginn einer Vorrangversicherung (z. B. Aufnahme einer Beschäftigung)
- bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters,
- längstens bis zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden.
Nach Abschluss des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind Sie nur dann versicherungspflichtig in der KVdS, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Gründe für eine verlängerte Studienzeit können sein:
- Ausbildung auf dem zweiten Bildungsweg
- Nichtzulassung im Auswahlverfahren für einen Studienplatz
- Wehr- oder Zivildienst bzw. freiwilliges soziales Jahr
- längere Erkrankung
- Geburt und anschließende Betreuung eines Kindes
- Pflege von behinderten oder erkrankten Familienangehörigen.
Die Beiträge zur KVdS sind bundeseinheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen festgelegt und für das gesamte Semester im Voraus zu zahlen
Nutzen Sie unseren Service …
… und erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. So können Sie eine Vorauszahlung für das gesamte Semester vermeiden.
Auf keinen Fall vergessen!
Einen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag erhalten Sie auf Antrag ggf. vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, sofern Sie BaföG bekommen.
Downloads
- Nebenjob ist möglich (16,3 KB)
- Beitrittserklärung (1.192,7 KB)
- Einzugsermächtigung (28,0 KB)
- Beitragsinformation für Studenten 2012 (35,6 KB)

