Garantiert kein Zusatzbeitrag! > Das gibt's so nur bei uns > ALP KINDER plus > Unterstützung für Babys, Kinder und Jugendliche
Info PLUS
- Mehr Informationen per Post
- Meine Fragen per E-Mail
- Bitte um Rückruf
- Ihr persönlicher Ansprechpartner
Vorsorgeuntersuchungen für Babys und Kinder (Us)
Die Us sind wichtige Kindervorsorgeuntersuchungen, deren Kosten komplett von der BKK ALP plus übernommen werden. Sie beginnen unmittelbar nach der Geburt und enden im Pubertätsalter. Die Zeiträume der Us sind so gewählt, dass eine erkannte Erkrankung in dieser Zeitspanne Erfolg versprechend behandelt werden kann. Auch können Entwicklungsstufen zum Zeitpunkt der Untersuchung beurteilt werden.
U1 - Tag der Geburt - Herz, Atmung, Hautfarbe
U2 - 3. bis 10. Lebenstag - Blutuntersuchung, Organe, Haut
U3 - 4. bis 5. Lebenswoche - Hüfte, Impfungen
U4 - 3. bis 4. Lebensmonat - Seh- und Hörvermögen, Sozialverhalten
U5 - 6. bis 7. Lebensmonat - Handkoordination, Sprachentwicklung
U6 - 10. bis 12. Lebensmonat - Fein- und Grobmotorik
U7 - 21. bis 24. Lebensmonat - Sprach- und Hörvermögen
U7a - 34. bis 36. Lebensmonat - Allergien, Sprache, Zähne, Sozialverhalten
U8 - 46. bis 48. Lebensmonat - Geistige Entwicklung, Wachstum
U9 - 60. bis 64. Lebensmonat - Schulreife, Motorik
U10* - im Alter von 6. bis 7. Jahren Geistige Entwicklung
U11* - im Alter von 9. bis 10. Jahren Sozial- u. Medienverhalten, Schulprobleme
Vorsorgeuntersuchungen für Jugendliche (Js)
J1 im Alter von 13. Jahren allg. Gesundheit/Entwicklung (Körper, Psyche)
J2** im Alter von 16. bis 17. Jahren Körper, Psyche in der Pubertät
* nicht in allen Bundesländern im BKK ALP plus-Angebot.
** nur in Bayern.
Schutzimpfungen für Babys und kleine Kinder
Das Kind ist erkrankt…
… und die beste Medizin ist die Betreuung durch die Mutter. Berufstätige Mütter können…
- Kinderkrankengeld (bei Erkrankung des Kindes)
- Kinderpflegeverletztengeld (bei z.B. Schulunfällen, Unfall im Kindergarten)
… in Anspruch nehmen. Erforderlich ist die Bescheinigung eines Arztes, aus der hervorgeht, dass eine Betreuung des erkrankten Kindes notwendig ist. Zugleich kann das Kind nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person gepflegt werden und ist noch keine 12 Jahre alt.
Das Kind ist erkrankt…
… und muss stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Neben der Erkrankung spielt in diesem Fall auch die Psyche eine große Rolle. Wenn der Arzt empfiehlt, ein Elternteil zusammen mit dem Baby/Kleinkind stationär aufzunehmen, übernehmen wir auch die Kosten der Unterbringung für den Elternteil.
Die Mutter ist erkrankt…
… und das Kind benötigt Unterstützung zu Hause. In diesem Fall bietet die BKK ALP plus
- Haushaltshilfe,
wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen und die Kinderbetreuung übernehmen kann.
Zahnvorsorge für Kinder und Jugendliche
Für Kinder bis einschließlich 5 Jahren besteht grundsätzlich Anspruch auf drei zahnärztliche Kinder-Früherkennungsuntersuchungen mit:
- Einschätzung des Karies-Risikos
- Mundhygieneberatung
- Inspektion der Mundhöhle
- Motivation zur Prophylaxe
- Schmelzhärtung der Zähne
- Beratung zur Keimzahlsenkung
Ab 6 Jahren bis einschließlich 17 Jahren können Kinder und Jugendliche einmal in jedem Kalenderhabjahr zur Zahnvorsorge gehen. Diese haben zum Inhalt:
- Befund des Zahnfleisches
- Aufklärung über Krankheitsursachen und deren Vermeidung
- Erkennen drohender Karieserkrankungen (Anfälligkeiten)
- Motivation und Einweisung bei der Mundpflege
- Maßnahmen zur Schmelzhärtung
- Fissurenversiegelung der Molaren
Kieferorthopädische Behandlung für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche können kieferorthopädisch behandelt werden, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Es wird ein Behandlungsplan aufgestellt. Ist die Behandlung im medizinischen erforderlichen Umfang abgeschlossen, trägt die BKK ALP plus die Gesamtkosten. Ansonsten verbleibt ein Eigenanteil von 20%. Ab dem 2. Kind, das im gemeinsamen Haushalt lebt, sinkt der Eigenanteil für die kieferorthopädische Behandlung des 2. Kindes (und der weiteren Kinder) auf 10%. Auch dieser Eigenanteil wird nach erfolgreicher Behandlung zurückgezahlt, so dass die BKK ALP plus auch in diesem Fall die Gesamtkosten trägt.
