Info PLUS

Zahnersatz Härtefälle

Bei bestimmten Personen (z.B. bei Studenten, die Leistungen nach dem BaFöG erhalten) mit niedrigem Einkommen hilft die BKK ALP plus. Wir übernehmen die Kosten in Höhe des doppelten Festzuschusses für die Regelversorgung beim Zahnersatz.

Eine unzumutbare Belastung liegt vor, wenn Ihr monatliches (Familien-) Bruttoeinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt:

  • Alleinstehende 1022,00 Euro
  • mit einem Angehörigen 1.405,25 Euro
  • jeder weitere Angehörige zusätzliche 255,50 Euro.

Wer von den Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz. Für die Versorgung mit Zahnersatz ist stets eine gesonderte Prüfung erforderlich. Entsprechende Antragsunterlagen senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.

 

Wo die Gesundheit zuhause ist

< Zurück