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Zuzahlungsbefreite Arzneimittel

Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufs-preise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze nicht überschreiten, sind Versicherte ab dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.
 
Hier werden sämtliche jeweils aktuell zuzahlungsbefreiten Arzneimittel veröffentlicht. Preismeldungen von Arzneimittelanbietern, Marktein- oder austritte sind stets zum 1. und 15. eines Monats möglich.
 
Eine Aktualisierung der Zuzahlungsbefreiungsliste erfolgt daher jeweils im Laufe der auf einen Stichtag folgenden Woche.
 

Link:
Arzneimittel ohne Zuzahlung

Übersicht zuzahlungsbefreiter Arzneimittel

 

 

 

 

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