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Zuzahlungen
Zuzahlungen werden von allen Patienten und für medizinische Leistungen erhoben. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €. Liegen die Kosten unter 5,00 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten.

